UMWELT SCHONEN. SCHÖNER WOHNEN.

Den Standard eines Niedrigenergiehauses erfüllt grundsätzlich jedes WOLF Haus. Durch konsequente Weiterentwicklung und Optimierung entstand unsere – noch mehr Energie sparende – Passivhaus-Serie mit den Haustypen

Sie können aber auch jedes andere WOLF Haus in Passivbauweise wählen – mit entsprechenden bau- und energietechnischen Anpassungen und Optimierungen.
Hier finden Sie die Unterschiede zwischen Niedrigenergie- und Passivhaus auf einen Blick:

 

Niedrigenergiehaus

Passivhaus

Planung

   

- Lage des Bauplatzes

beliebig

keine verschatteten Lagen
keine Nordhänge

- Baukörper

kompakte Form günstig

kompakte Form nötig

- Ausrichtung der Fensterflächen

nach Möglichkeit Richtung Süden

große Flächen nach Süden,
Verglasung in alle anderen Richtungen möglichst gering halten

- Kellerabgang

Lage und Dämmung egal

soll außerhalb der gedämmten Gebäudehülle liegen,
ansonsten luftdichter Abschluss (inkl. Kellerabgangstür) und gegenüber dem Keller sehr gut gedämmt

- Luftdichheit

Die Luftdichtheit ist kein entscheidendes Kriterium, max. erlaubte Luftwechselzahl
pro Stunde ist 3,0.

Eine luftdichte Gebäudehülle ist unbedingt nötig. Die max. zulässige Luftwechselzahl pro Stunde ist 0,6.
Die Lage der luftdichten Ebene muss bereits bei der Planung festgelegt werden.

- Beschattung

Ist empfehlenswert, um der sommerlichen Überwärmung vorzubeugen.

Durch die Komfortlüftung kann im Sommer auch vorgekühlte Luft eingebracht werden.
Eine Beschattung, vor allem der ost- und westseitigen Fenster, ist trotzdem empfehlenswert.

Wärmebrücken

Wärmebrücken können vorhanden sein, werden in der Berechnug in der Regel pauschal erfasst.

Gebäudehülle muss weitgehend wärmebrückenfrei sein, wird in der Berechnug detailiert erfasst.

Haustechnik

   

- Lüftungsanlage

mit und ohne Lüftungsanlage möglich

Komfortlüftung mit hocheffezientem Wärmetauscher erforderlich, Wärmerückgewinnungsgrad > 80%
Vorteile: es wird ständig Frischluft zugeführt und die verbrauchte, CO2-haltige Luft wird abgeführt

- Heizung

Heizsystem (mit beliebiger Wärmequelle) nötig

Auf ein herkömmliches Heizsystem kann unter Umständen verzichtet werden, wenn durch Nachheizen der Zuluft die benötigte Wärmemenge zugeführt werden kann.

- Kamin

je nach Wärmequelle bzw. Bauvorschrift nötig

Verzicht möglich, wenn durch Bauvorschriften erlaubt, Mantelstein muss luftdicht sein,
Kamin muss für raumluftunabhängen Betrieb der Feuerstätte geeignet sein

- Erwärmung Brauchwasser

Art der Energiequelle egal

mit teilweise regenerativen Energiequellen, z.B. Solaranlage oder Wärmepumpe

Wartung der Haustechnik

Je nach Heizsystem ist eine regelmäßige Wartung durch ein Fachunternehmen nötig.

Zu- und Abluftfilter, Wärmetauscher und Kanalnetz sind regelmäßig auf Verschmutzung zu kontrollieren. Filter sind nach Vorschrift zu tauschen.

Elektrogeräte

Verwendung effizienter Haushaltsgeräte und Energiesparlampen wird empfohlen.

Hocheffiziente Haushaltsgeräte und Energiesparlampen sind ein unverzichtbarer Bestandteil.
Der Energieaufwand für elektrischen Strom wird dadurch minimiert.

Energiekennzahl

Unter 50 kWh/m²
(nach Energieausweis OIB RL 61)) oder je nach Anforderung der Wohnbauförderung in den einzelnen Bundesländern

Unter 15 kWh/m²
(nach PHPP2))
oder je nach Anforderung der Wohnbauförderung in den einzelnen Bundesländern

Energieverbrauch
für Raumheizung
auf 20 Jahre

200.000 kWh 3)
entspricht ca. 20.000 m³ Gas
oder 14.000,- € 5)

37.000 kWh 4)
entspricht ca. 3.700 m³ Gas
oder 2.600,- € 5)

Anmerkungen:
1) OIB Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz – gilt derzeit (Jän. 2010) in 7 Bundesländer.
2) PHPP = Passivhaus-Projektieruns-Paket des Passivhaus Institutes in Darmstadt.
3) Annahme: Niedrigenergiehaus mit 10.000 kWh pro Jahr Heizwärmebedarf
4) Annahme: Passivhaus mit 1.850 kWh pro Jahr Heizwärmebedarf
5) Gaspreis 0,70 €/m³ (Jän. 2010)

Förderungen

Das Niedrigenergiehaus ist in allen Bundesländern die Mindestanforderung für den Erhalt einer Wohnbauförderung.
Die Anforderung an die mindestens zu erreichende Energiekennzahl sind jedoch unterschiedlich.

In den Bundeländern OÖ, NÖ, Wien, Burgenland, Steiermark, Tirol und Vorarlberg gibt es jeweils eigene Passivhausförderungen6)
Mit dieser Förderung wird jeweils ein Maximum an Wohnbaudarlehen oder Zuschüssen gewährt.

Anmerkungen:
6) Informationsstand Jän. 2010

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