- Abbund
- Ausbauhaus
- Baubehördliche Zulassung
- Baufinanzierung
- Baugrund
- Bebaute Fläche
- Blowerdoor-Messung
- Brandwiderstandsdauer
- Bruttogeschoßfläche, Bruttogrundrissfläche
- Dachgeschoß-ausbaufähig
- Dachneigung
- Dachform Satteldach
- Dachform Krüppelwalmdach
- Dachform Walmdach
- Dachform Pultdach
- Dampfbremse, Dampfsperre
- Deckleiste
- Einreichung
- Energieausweis
- Energiekennzahl
- Holzrahmenbauweise
- Installationsebene
- Luftschalldämmmaß
- ÖNORM B 2310
- Solaranlage
- U-Wert
- Wohnbauförderung
- Wärmespeicherfähigkeit
- Wohnnutzfläche
- Wohnraumlüftung
Abbund
Das exakte und systemgerechte Zusammenstellen von zugeschnittenen Balken und Hölzern für die Weiterverarbeitung durch den Zimmermann.
Ausbauhaus
Als Ausbauhaus wird ein Fertighaus bezeichnet, dass durch den Fertighaushersteller mit einem genau definierten Mindestleistungsumfang und zu einem Fixpreis errichtet wird. Außen sind Ausbauhäuser komplett fertig (Fenster, Türen, Dach -und Spenglerarbeiten sind ausgeführt, der Außenverputz ist aufgetragen – das Haus ist wetterdicht). Hiefür gibt es eine Norm B 2310 über den exakten Mindestleistungs-umfang. Die Fertigstellung von Teilen des Innenausbaus bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (z. B. Verspachteln der Innenwände, Fußbodenkonstruktion etc.).
Baubehördliche Zulassung
Die Verwendung von durch die Baubehörde zugelassenen Produkten (früher: Österreich Technische Zulassung, jetzt: ÜA-Zeichen, künftig: Europäisch Technische Zulassung) bedeutet für den Konsumenten die Sicherheit, dass ein Fertighaus allen gesetzlichen Sicherheits- und Qualitätskriterien voll entspricht. Die Bestimmungen des Schall-, Brand- und Wärmeschutzes werden bei allen Mitgliedern des Österreichischen Fertighausverbandes durch unabhängige Prüfinstitute kontrolliert und laufend an die Behörden gemeldet.
Baufinanzierung
Die Finanzierung eines Bauvorhabens stellt meistens eine Kombination aus Eigenmitteln, Wohnbauförderungen der Länder und Finanzierungen über Banken oder Sparkassen dar.
Zu berücksichtigen ist, dass sich die Gesamtkosten für ein Fertigbauvorhaben aus folgenden Budgetposten zusammensetzen: Grundstück, Keller oder Fundamentplatte, Fertighaus und Nebenkosten (Anliegerleistungsabgaben an die Gemeinde, Kosten für Ver- und Entsorgungsleitungen etc.).
In jedem Fall sollte gemeinsam mit Spezialisten ein Finanzplan ausgearbeitet werden. Nicht vergessen werden darf in der Planung, dass zusätzlich zu den laufenden Rückzahlungsraten auch die Betriebs- und Instandhaltungskosten für das Haus finanziert werden müssen.
Baugrund
Ein Baugrund ist eine Fläche, deren Bebauung meist durch einen Flächenwidmungsplan erlaubt ist. Vor dem Kauf eines Grundstückes sollten die Widmung als Bauland und mögliche Auflagen am Gemeindeamt genau überprüft werden.
Die Qualität eines Baugrundes wird beeinflusst von der Nutzbarkeit (z. B. sollten Bauparzellen eine mindeste Breite von 16 Metern aufweisen), der Lage (z. B. Längsachse des Grundstückes in Nord-Süd-Richtung, Zufahrtsstraße an der Nordgrenze), der Anbindung an Straßen und öffentliche Verkehrsmittel, der Neigung der Fläche und der Bodenbeschaffenheit.
Bebaute Fläche
Als bebaute Fläche wird jene Fläche bezeichnet, die das Bauwerk auf dem Grundstück einnimmt. Nicht zur bebauten Fläche zählen z. B. Terrassen, Vordächer und Aufgangsstufen.
Blowerdoor-Messung
In eine Tür wird ein Ventilator eingespannt und im Haus ein Unterdruck oder ein Überdruck von 50 Pascal erzeugt (entspricht einem Winddruck von etwas mehr als 30km/h). Der für diesen Druck notwenige Luftstrom wird gemessen (sogenannter "nL50-Luftwechsel"), er ist je nach Dichtheit unterschiedlich. Der gemessene Wert wird auf das Raumvolumen bezogen: n50 = V50 / VL
Brandwiderstandsdauer
Die Brandwiderstandsdauer drückt aus, wie viele Minuten eine Konstruktion einem Vollbrand unter genormten Bedingungen standhält, ohne wichtige Funktionen (z. B. Standsicherheit) zu verlieren. F30=30 Minuten (brandhemmend), F60=60 Minuten (hochbrandhemmend), F90=90 Minuten(brandbeständig).
Künftig werden diese Bezeichnungen in der EU durch neue Definitionen ersetzt: REI in Minuten.
Bruttogeschoßfläche, Bruttogrundrissfläche
Die Bruttogeschoßfläche oder Bruttogrundrissfläche (BGF) ist die Summe (Gesamtheit) aller einzelnen Geschoßflächen, die aus den Außenabmessungen (äußeren Begrenzungen) der einzelnen Geschoße ermittelt wurde. Äußere Begrenzung heißt in diesem Zusammenhang inklusive Verputz oder Oberflächenverkleidung, also nicht nur Rohbaumaß. Im Unterschied zur Nettofläche oder zur Wohnnutzfläche sind also alle Wände enthalten.
Die genauen Richtlinien zur Berechnung der BGF können der ÖNORM B 1800 entnommen werden.
Dachgeschoß-ausbaufähig
Ein für einen Ausbau vorgesehenes Dachgeschoß sollte folgende baulichen Maßnahmen aufweisen: eine Konterlattung, ein Unterdach und die Imprägnierung des gesamten Dachstuhlholzes. Ferner sind Firstentlüfter in der Dachhaut vorzusehen.
Dachneigung
Die Angabe der Dachneigung gibt Auskunft über das Gefälle der Dachflächen. Sie wird in Grad angegeben und bezeichnet den Winkel zwischen Dachtraufe und Dachfläche. Nicht jedes Dach kann und darf nach belieben gebaut werden. Für jede Art der Eindeckung eines Daches sind Ober- und Untergrenzen für die Dachneigung vorgegeben. Bebauungspläne geben oft nicht nur die zulässige Dachform, sondern oft auch die erlaubten Dachneigungen vor.
Dachform Satteldach
Das klassische "Standarddach" ist die älteste Dachform überhaupt und stellt auch heute noch die am häufigsten verwendete und die beliebteste Dachkonstruktion dar. Das Satteldach wird aus zwei gegeneinander geneigten, rechteckigen Flächen gebildet, die sich an ihren oberen Kanten treffen und so einen Dachfirst bilden. Dabei entstehenden zwei senkrechte Giebelflächen. Die Konstruktion ist einfach und im Vergleich kostengünstig. Eine seltene Sonderform ist das ungleichseitige Satteldach, bei dem die beiden Dachflächen verschieden groß sind und in unterschiedlichen Winkel angelegt sind.
Dachform Krüppelwalmdach
Beim wegen seiner imposanten Form heute sehr beliebten Schopf- oder Krüppelwalmdach sind nur ein Teil der Giebelflächen durch Dachflächen ersetzt. Üblicherweise werden nur die oberen Teile als Dachflächen ausgeführt, die nicht bis zur Traufe der seitlichen Dachflächen herunter reichen. Hierdurch wird der exponierteste Bereich des Giebels vor der Witterung abgeschirmt und gleichzeitig erhöht sich die begehbare Dachfläche. Von einem Fußwalm spricht man, wenn der untere Teil des Giebels von einem Walm überdeckt wird.
Dachform Walmdach
Basierend auf dem Satteldach mit Firstbildung sind beim Walmdach die beiden Giebel durch geneigte Dachflächen, die "Walme" ersetzt. Diese bilden eine dreieckige Dachfläche, die Hauptflächen hingegen sind trapezförmig und treffen sich im Dachfirst. Beim Walmdach werden alle Außenwände des Gebäudes von einer Dachfläche überdeckt. Diese Dachform wird oft als repräsentativer empfunden, die Herstellung ist aber auch arbeits- und materialintensiver, und damit teurer als die eines Satteldachs.
Dachform Pultdach
Aus nur einer abgeschrägten Dachfläche, mit oft nur geringer Dachneigung, besteht das Pultdach. Diese Dachform ist für schneereiche Regionen nur bedingt tauglich. Gerne wird Sie eingesetzt für die Konstruktion von Niedrigenergie- und Passivhäusern. Wärend die unbedachte, größere Fassade mit großen Fensterflächen ausgestattet nach Süden ausgerichtet wird, ist die Wetterseite des Hauses durch die Dachfläche geschützt. Diese Dachform ist kostengünstig und läßt die Gestaltung eines Vollgeschosses unterm Dach zu.
Dampfbremse, Dampfsperre
Eine Dampfsperre verhindert, dass Wasserdampf aus Innenräumen in Wandkonstruktionen aus Holz eindringen kann. Feuchte Dämmmaterialen würden an Wirkung verlieren und einen Nährboden für Pilze und andere Krankheitserreger bilden.
Die Dampfbremse stellt wie auch die Dampfsperre die Luftdichtheit des Hauses her. Im Unterschied zur Dampfsperre wird die Dampfdiffusion jedoch nur "gebremst" (abgemindert) und nicht verhindert.
Deckleiste
Gehobeltes bzw. profilgehobeltes Holzteil zum Abdecken und Schutz von Fugen zwischen verschiedenen Materialien und Oberflächen.
Einreichung
Für die Einreichung eines Bauprojekts ist der Behörde ein Einreichplan im Maßstab 1:100 sowie eine Baubeschreibung vorzulegen. Im Einreichplan müssen alle Geschoßgrundrisse, Gebäudeschnitte mit genauen Höhenlagen bezogen auf einen Fixpunkt sowie alle Ansichten des Hauses enthalten sein, weiters ein Lageplan mit den Anrainergrundstücken, Fluchtlinien und Ver- sowie Entsorgungsleitungen. Dem Plan ist ein Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) beizulegen.
Energieausweis
Der Energieausweis ist eine Art Typenschein für Ihr Haus und beschreibt die Gesamt-Energieeffizienz des Gebäudes. Er enthält wertvolle Informationen, wie z.B. den Heizenergiebedarf - damit können Sie Ihren Energieverbrauch fürs Heizen und somit auch die Heizkosten abschätzen.
Energiekennzahl
Kernstück des Energieausweises sind die Energiekennzahlen. Sie ermöglichen - wie die Angabe des Treibstoffverbrauches in Litern pro 100 km beim PKW – einen Vergleich mit anderen Gebäuden. In Oberösterreich wird bereits seit 1993 die Nutzheiz- Energiekennzahl (NEZ) im Rahmen der Wohnbauförderung berechnet. Diese Zahl ist eine geometriebereinigte Vergleichszahl, die die jährliche zur Raumheizung benötigte Wärme je Quadratmeter Fläche angibt. Dabei werden die Energieverluste (Transmissions- und Lüftungsverluste) und die solaren und inneren Gewinne eines Gebäudes (die sich aus der Gebäudeform, der Gebäudeausrichtung, den verwendeten Baumaterialien etc. ergeben) auf die beheizte Fläche des Gebäudes bei einer standardisierten Kompaktheit bezogen.
Holzrahmenbauweise
Seit Jahrhunderten gibt es verschiedene Holzbauweisen (z. B. Fachwerkbau, Holzriegelbau, Holzständerbau etc.). Gemäß der europäischen Normung werden die in Großtafeln erzeugten Bauteile, bestehend aus Holzrahmen (Schwellen und Stiele) mit beidseitiger Beplankung verschiedenster Art und in vorgefertigter Ausführung als "Holzrahmenbauweise" bezeichnet.
Fertighäuser in Holzrahmenbauweise weisen gute Wärmedämmwerte und eine ausreichende Wärmespeicherfähigkeit auf. Sie sind daher besonders energiesparend.
Installationsebene
Beim Leichtbau (z.B. Holzriegelbauweise) wird zur Herstellung einer luftdichten Schicht raumseitig eine Dampfbremse oder Dapfsperre verlegt. Diese kann aber nur funktionieren, wenn sie wirklich luftdicht verlegt wird. Schwachstellen sind hierbei alle Anschlüsse und Rohrdurchführungen. Besonders Elektroinstallationen sind problematisch, da an vielen Stellen die luftdichte Ebene durchstoßen wird (z.B. Steckdosen, Schalter, Dosen, Kabelauslässe für Lampen, Deckenspots).
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, zwischen der raumseitigen Beplankung und der Dampfsperre (bzw. Dampfbremse) eine Schicht vorzusehen, in der die Installation geführt werden kann. Diese Schicht wird Installationsebene bezeichnet.
Luftschalldämmmaß
Das Schalldämmmaß eines Bauteils wird in Dezibel (dB) angegeben. Bei einer Erhöhung von 10 Dezibel wird die Lautstärke als nur halb so groß empfunden.
Resultierendes Luftschalldämmmaß:
Das Mindestmaß beträgt für Außenbauteile einschließlich Fenster und Außentüren 38 Dezibel.
Luftschalldämmmaß:
Hier gilt z. B. für Außenbauteile ein Schalldämmmaß von 43 Dezibel.
ÖNORM B 2310
Die ÖNORM B 2310 Norm definiert, welche Gebäude als Fertighäuser bezeichnet werden dürfen sowie den mindesten Leistungsumfang.
Ein Fertighaus ist „ein auf vorbereiteten Untergrund errichtetes Bauwerk aus vorgefertigten geschoßhohen Großtafel-Wandbauteilen, Raumzellen sowie aus vorgefertigten Decken- und Dachelementen, die in Produktionsstätten witterungsunabhängig hergestellt und auf die Baustelle transportiert werden“.
Solaranlage
Unterscheiden Sie hier immer zwischen thermisch (Sonnenkollektoren für Warmwassererzeugung) und elektrisch (Photovoltaikanlage, mit der Strom erzeugt wird). Wenn im Sprachgebrauch von einer Solaranlage gesprochen wird, so ist normalerweise der Sonnenkollektor gemeint, der Warmwasser erzeugt.
U-Wert
Der U-Wert definiert jene Wärmemenge, welche durch 1 m2 eines Bauteils durchgeht, wenn der Temperaturunterschied der beiderseits angrenzenden Luftschichten 1 Grad Celsius beträgt und dabei die Übergänge zwischen Luftschichten und Bauteilmaterial berücksichtigt werden.
Der U-Wert ist zur Ermittlung des Heizenergieverbrauchs erforderlich und kein Kennwert der Wärmedämmung!
Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Es gibt daher keine einheitliche Regelung für ganz Österreich (abgesehen von den im Wohnbauförderungsgesetz bundesweit festgelegten Begriffsbestimmungen).
Welche Förderungen im jeweiligen Bundesland möglich sind und welche Kriterien zu erfüllen sind, um in den Genuss der Wohnbauförderung zu kommen, ist bei den zuständigen Abteilungen der Landesregierungen zu erfragen.
Für besonders energiesparende Maßnahmen gibt es gesonderte Förderungen.
Wärmespeicherfähigkeit
Wärmespeicherfähigkeit darf nicht mit Wärmeleitfähigkeit oder Dämmwirkung verwechselt werden. Massive Steinmauern (zB. in einer Kirche) haben zwar eine sehr gute Speicherfähigkeit, die Dämmwirkung ist aber sehr schlecht. Für die Tagesspeicherung von Wärme (Vergleichmäßigung des Klimas durch Aufheizung am Tag und Wärmeabgabe in der Nacht) geschieht je nach Material in einer Bauteilschicht, die wenige cm dünn ist. Die saisonale Speicherung erfolgt in der kompletten Bauteilstärke. Was die Auswirkung auf den Energieverbaruch betrifft, haben andere Einflussgrößen (U-Werte,Verglasungen, Erker, Südausrichtung etc.) viel mehr Einfluss.
Wohnnutzfläche
Als Wohnnutzfläche werden die innerhalb der Umfassungswände verbleibenden Flächen bezeichnet. Zu beachten ist, dass die Flächen auf welchen Zwischenwände, Schornsteinmauerwerke und Treppen errichtet sind, von der nutzbaren Wohnfläche abzuziehen sind (Treppen nur dann, wenn die darunter liegende Fläche keinen begehbaren Boden und zwei Meter Kopffreiheit aufweist). Zur Wohnnutzfläche sind Flächen für Türöffnungen und Fensternischen zu addieren. Im Bereich der Dachschräge des Dachgeschoßes zählt die Wohnnutzfläche bis zu 1,5 Meter Höhe. Verkehrswege wie Treppen und Versorgungsschächte zählen nicht zur Wohnnutzfläche.
Wohnraumlüftung
Bei der kontrollierte Wohnraumlüftung wird eine Verrohrung für Zuluft und Abluft vorgesehen, ein Wärmetauscher kühlt die Abluft und wärmt damit die Zuluft. Eine solche Anlage stellt hygienische Luftverhältnisse im Haus her und reduziert gleichzeitig den Energieverbrauch für die Heizung.

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